Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) einen Kinderausweis bzw. einen Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Aufenthaltserlaubnis
EU-Bürger brauchen für Spanien kein Visum. Sie besitzen bereits ein automatisches Aufenthaltsrecht. Für einen längeren Aufenthalt müssen sie eine „NIE“-Nummer beantragen sowie einen Ausweis für in Spanien residierende Ausländer.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
* Für eine Arbeitsdauer unter 3 Monaten genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
* Bei einem längeren Aufenthalt bedarf es einer Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag ist innerhalb von 1 Monat nach Ankunft persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizei zu stellen. Es besteht die Möglichkeit eine 1jährige (für kürzere Tätigkeiten) oder eine 5jährige Arbeitserlaubnis (für längere Tätigkeiten). Die 5jährige Arbeitserlaubnis kann nochmals für 5 Jahre verlängert werden.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
* Für eine Arbeitsdauer unter 3 Monaten genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
* Bei einem längeren Aufenthalt bedarf es einer Arbeitserlaubnis. Dieser Antrag ist innerhalb von 1 Monat nach Ankunft persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Polizei zu stellen. Es besteht die Möglichkeit eine 1jährige (für kürzere Tätigkeiten) oder eine 5jährige Arbeitserlaubnis (für längere Tätigkeiten). Die 5jährige Arbeitserlaubnis kann nochmals für 5 Jahre verlängert werden.
Studenten
Für eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien bedarf es einer Einschreibebestätigung der spanischen Universität.
Rentner
Für eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien bedarf es einen Nachweis der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung des Heimatlandes sowie über regelmäßiges Einkommen.