Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise entweder einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Bei Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) wird ein Kinderausweis bzw. ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils akzeptiert.
Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist nichts weiter erforderlich.
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese ist 5 Jahre gültig. Für EU-Bürger reicht zum Erhalt ein gültiges Ausweisdokument sowie ein Nachweis über die Erwerbstätigkeit aus. Die Aufenthaltsgenehmigungen können bei Polizeibüros sowie bei den in größeren Städten vorhandenen Ausländerbüros beantragt werden.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Um in Griechenland arbeiten zu können benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Sie mit einer Bestätigung Ihres griechischen Arbeitgebers beantragen können.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Um in Griechenland selbständig arbeiten zu können, benötigen Sie für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis eine Bestätigung des Finanzamtes, auf der eine Planung bzw. Durchführung Ihrer Selbständigkeit ersichtlich wird. Weiterhin müssen Sie die legale Anerkennung und Anmeldung Ihres Unternehmens durch eine gerichtliche Bestätigung nachweisen.
Studenten
Um in Griechenland studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie bei einer staatlich anerkannten Lehranstalt eingeschrieben sind, eine gültige Krankenversicherung besitzen sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Rentner
Als Rentner müssen Sie nachweisen, dass Sie eine gültige Krankenversicherung besitzen sowie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.