Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige müssen bei der Einreise einen Reisepass mitführen, der noch mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Bei der Einreise über einen der Flughäfen wird den Touristen eine Einreisekarte ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen berechtigt. Diese Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Bei der Einreise über Land- oder Seeweg ist ein Visum notwendig.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Ein Investorenvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 3 Jahren. Diese Frist kann um weitere 2 Jahre verlängert werden. Schließlich kann eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Voraussetzung für dieses Visum ist, dass die notwendigen Kontakte für die Investition bereits hergestellt wurden und das die Investition von den zuständigen Behörden genehmigt wurde.