Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise einen gültigen und maschinenlesbaren Reisepass. Weiterhin muss ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket vorhanden sein. Auch Kinder – egal welchen Alters – benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass. Die Gültigkeit der entsprechenden Dokumente muss mindestens noch die geplante Aufenthaltsdauer umfassen.
Neuere Reisepässe (ausgestellt ab 25. Oktober 2005) müssen biometrische Daten enthalten. Bei der Einreise werden Zeigefingerabdrücke und ein digitales Photo angefertigt.
Ohne Visum ist ein Aufenthalt von maximal 90 Tagen Dauer möglich. Die Aufenthaltsdauer wird dabei mit den jeweiligen Aufenthaltszweck abgestimmt. Eine Verlängerung ist nicht möglich
Ein Visum ist erforderlich bei Arbeitsaufnahme (auch vorübergehend), Weiterbildungen, Schulungen (inkl. Sprachschulen), Teilnahme an Austauschprogrammen, Forschungstätigkeiten oder wenn man keinen maschinenlesbaren Reisepass besitzt.
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis kann man bei Familienzusammenführungen, Arbeitsaufnahme, Investition in den USA oder durch Gewinn der Green Card Lotterie erhalten.
Die Bedingungen für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den USA wurden in den letzten Jahren dabei immer wieder erschwert.
Ein '''Familienzusammenführungsvisum''' (K Visum) und somit eine permanente Aufenthaltsgenehmigung können z.B. Ehepartner, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, mind. 21 Jahre alte Brüder oder Schwestern oder mind. 21 Jahre alte Eltern von US-Amerikanischen Staatsbürgern erhalten. Ehepartner und unverheiratete Kinder (jeweils mit Alter unter 21 Jahren) von in Amerika lebenden nicht US-Amerikanischen Staatsbürgern können auch ein solches Visum erhalten. In beiden Fällen sind diverse Kriterien zu erfüllen, über die Sie sich bei den US-Botschaften informieren können. Die Anzahl dieser Visums sind pro Jahr begrenzt.
Weiterhin werden in den USA im Rahmen der '''Green Card Lotterie''' jedes Jahr 50.000 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen in Form der Green Card verlost. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.dvlottery.state.gov/. In letzter Zeit wurden in den USA immer wieder Stimmen laut, die Green Card Lotterie einzustellen.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
In dieser Kategorie werden pro Jahr mindestens 140.000 Visums ausgegeben. Dabei gibt es diverse Gruppen:
Employment First Preference (28,6%)
Einwanderer mit '''außerordentlichen Fähigkeiten in Bildung, Wissenschaft, Sport oder geschäftlicher Tätigkeit''' können dieses Visum beantragen. Die Fähigkeit muss schriftlich nachgewiesen werden und über einen längeren Zeitraum auf nationaler oder internationaler Ebene sichtbar gewesen sein. Für das Visum ist kein vorhandener US-Arbeitgeber notwendig.
'''Wissenschaftler oder ausserordentliche Professoren''' mit einer Erfahrung von mindestens 3 Jahren sowie internationaler Reputation können dieses Visum beantragen, wenn sie über ein Jobangebot einer US-Firma verfügen.
Auch '''Angestellte im gehobenen Managementkreis einer US-Firma oder einer Tochtergesellschaft einer US Firma''' können mit einem Jobangebot dieser Firma ein solches Visum beantragen.
Employment Second Preference (28,6%)
In diese Kategorie fallen '''Angestellte mit einem höheren Abschluss''' (über dem US-Bachelor, bzw, darunter mit 5 Jahren Arbeitserfahrung) beziehungsweise '''Personen mit speziellen Fähigkeiten in Kunst, Wissenschaft oder Wirtschaftsleben'''. Den Visumsantrag muss hier der zukünftige Arbeitgeber stellen.
Gruppe E3 (28,6%)
In dieser Gruppe fallen Arbeiter (deren Arbeit mindestens 2 Jahre Ausbildung bedarf), Angestellte (mit mindestens einem Universitäts-Bachelor) sowie andere Arbeiter (Ausbildung für die Arbeit benötigt weniger als 2 Jahre).
Gruppe E4
Diese Gruppe beinhaltet hauptsächlich '''Geistliche'''.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Im Rahmen des Investorenvisums (E5) erhalten Investoren ein Visum, die zwischen 500.000 und 1.000.000 US$ in den USA investieren und mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen.
Studenten
Studenten reisen in der Regel mit dem F1-Visum in die USA ein. Dieses Visum ist für privat finanzierte Studienaufenthalte gültig. Nach der Zusage einer US-Amerikanischen Universität erhalten sie von der Universität ein I-20 Formular, mit dem sie dann in Ihrem Heimatland das F1-Visum beantragen können.