DAS SÜDAFRIKANISCHE EINWANDERUNGSRECHT 2008
Immigration Amendment Act, 2004 (No.19 aus 2004)
Immigration Regulations (27. Juni 2005)
Stand: 1. Oktober 2008
Nach ausführlicher Beratung und sorgfältiger Überarbeitung der Immigrationsrichtlinien, traten diese am 1. Juli 2005 in Kraft. Damit scheint der lange Prozess der Immigrations-gesetzgebung einen vorläufigen Abschluss gefunden zu haben, wobei weitere Veränderungen bereits als Immigration Amendment Act vorbereitet wurden.
Begonnen hat dieser Prozess am 7. April 2003. Zu diesem Zeitpunkt trat das neue Einwanderungsgesetz, der „Immigration Act“ mit seinen Verwaltungsvorschriften, den „Regulations“, nach spektakulären Gerichtsverfahren vor dem Kapstädter High Court und dem Verfassungsgericht sowie viel öffentlicher Diskussion in Kraft. Seit seiner Einführung erfuhr das Gesetzeswerk sowohl in der Öffentlichkeit als auch auf politischer Ebene viel Kritik. Daher wurde im Februar 2004 bereits ein verbesserter Entwurf der Verwaltungsvorschriften erstellt, der jedoch aufgrund des Ministerwechsels nach den nationalen Wahlen im April 2004 nie verabschiedet wurde.
Seit April 2004 ist das Innenministerium, das vorher von dem Vorsitzenden der Inkatha Freedom Party (IFP), Dr. Mangosuthu Buthelezi, geführt worden war, in der Hand des regierenden African National Congress (ANC) unter Ministerin Mapisa-Nqakula. Dieser bedeutende politische Wechsel wirkte sich insofern deutlich auf die Einwanderungspolitik aus, als einige Schritte des Buthelezi-Ministeriums, etwa in Richtung mehr Transparenz und weniger Ermessen in der Behörde, wieder rückgängig gemacht wurden. Daher wurde nach der Wahl ein Änderungsgesetz zum Immigration Act, 2002 geschaffen (Immigration Amendment Act, 2004), das im Oktober 2004 in Kraft trat.
Im Februar 2005 wurden die neuen Verwaltungsvorschriften der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem Entwurf waren einige schwerwiegende Veränderungen, z. B. für Selbständige, vorgesehen. So wäre die Erteilung einer business permit nahezu unmöglich geworden. Auf Grund der öffentlichen Kritik wurde dieser Gesetzesvorschlag noch mal überarbeitet. Seit dem 1. Juli ist dieser nun in Kraft getreten und schließt damit den Gesetzgebungsprozess von Gesetz und Verwaltungsvorschriften ab.
Im Vergleich zu dem ursprünglichen Immigration Act von 2002 hat sich insbesondere etwas bei der business permit und bei den Arbeitserlaubnissen verändert. Alle Kategorien der Immigrationsgenehmigungen bleiben jedoch bestehen. Allerdings haben sich einige Dinge im Detail verändert.
Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die jetzige gesetzliche Lage geben und die praxisrelevanten Erlaubnisse erklären. Eine Beratung im Einzelfall kann es nicht ersetzen.
A. ZEITLICH BEFRISTETE GENEHMIGUNGEN (TEMPORARY RESIDENCE)
1 Aufenthalt
Die meist unkompliziert bei Einreise erteilte Genehmigung für den reinen Aufenthalt („visitors permit“) ist in allen Fällen auf drei Monate beschränkt und wird für die folgenden Aufenthaltszwecke erteilt
- touristisch
- geschäftlich
- Aus- und Weiterbildung (maximal 3 Monate), auch Referendare
- medizinische Behandlung (maximal 3 Monate)
- Familienbesuch (maximal 3 Monate)
- Arbeit (aufgrund eines ausländischen Arbeitsvertrags, aus dem Ausland vergütet und teilweise in Südafrika erbracht)
Die Verlängerung ist einmalig für weitere 3 Monate gegen Leistung einer Gebühr und mit Begründung möglich. Insoweit sind wie bisher Rückflugtickets, Kaution oder sogar beides und Nachweise über ausreichend Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, erforderlich. Der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel kann per Bankauszug, Bargeld, Traveller Schecks oder aber durch eine Garantieerklärung des südafrikanischen Gastgebers geleistet werden.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 3 Jahre, das sogenannte „extended visitors permit“, kann im Heimatland oder in Südafrika für folgende Zwecke beantragt werden:
- akademisches Sabbatjahr
- wohltätige und freiwillige Tätigkeit (ohne Vergütung)
- Forschungstätigkeit für Universitäten u.ä.
- Zusammenleben mit südafrikanischem oder daueraufenthaltsberechtigten Ehegatten/Lebenspartner
- andere vorgesehene Aktivitäten
Hier allerdings müssen beispielsweise Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse und medizinische sowie radiologische Untersuchung vorgelegt werden. Im Gegensatz zur alten Fassung sind nun nicht mehr finanzielle Mittel in Höhe von R 15.000 pro Monat und pro Person vorzuweisen, sondern es müssen nur noch „ausreichende finanzielle Mittel“ („sufficient financial means“) nachgewiesen werden. Welche Summe als ausreichend anerkannt wird, ist nicht definiert. Dies muss die Praxis zeigen. Unserer Ansicht nach sollten R 10.000 pro Monat ausreichend sein.
Weiterhin wird das neue Gesetz von den offiziellen Stellen bislang so verstanden, dass als „andere vorgesehene Tätigkeiten“ nunmehr nur noch der Aufenthalt in der Republik als Ehegatte oder Lebenspartner eines bereits nach anderen Vorschriften (Aufenthalt als Rentner ausgeschlossen) Aufenthaltsberechtigten gelten soll.
WICHTIG: Verlängerungen / Änderungen von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen müssen mindestens 30 Tage vor ihrem Ablauf beantragt werden! |
2 Arbeit als Angestellter
2.1 Das „work permit“ existiert in einer ähnlichen Form weiter wie in der Vergangenheit.
Allerdings gibt es keine Beteiligung der Wirtschaftsprüfer mehr. Bedauernswerter- weise ist die Anzeigenschaltung nun für alle Bewerber verpflichtend. In der alten Gesetzesversion waren von der Ausschreibung der Stelle in Tageszeitungen einige Kategorien ausgenommen, wie z.B. Schlüsselpositionen auf Managementebene, qualifizierte Köche, Ärzte und Praktiker im medizinischen Bereich. Auch diese Berufsgruppen müssen nun eine Anzeige schalten. Ferner muss der Arbeitgeber schriftlich darlegen, wer sich beworben hat und was die Gründe für die Ablehnung aller südafrikanischen Bewerber war. Als weitere Voraussetzung wurde eingeführt, dass alle ausländischen Studienabschlüsse und Berufsqualifikationen von SAQA (South African Qualification Authority) überprüft und anerkannt werden müssen. Ferner muss das Arbeitsministerium oder eine private Organisation bescheinigen, dass die vertraglichen Bedingungen nicht schlechter sind als für einen vergleichbaren Südafrikaner. Diese beiden neuen Anforderungen führen zu einem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand.
2.2 Die größten Änderungen gab es bei dem „quota permit“. Diese wird in begrenzter Zahl
an Personen vergeben, die zu gesetzlich festgelegten Berufsgruppen gehören. Der Arbeitgeber muss nicht nachweisen, dass die Stelle nicht von Südafrikanern besetzt werden kann. Ferner ist keine „Ausbildungsgebühr“ von 2% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers mehr an die Behörde zu leisten. Der Bewerber muss ferner auch keinen Arbeitsvertrag bei Antragsstellung vorlegen. Seine Qualifikationen müssen von SAQA
anerkannt worden sein. Mit Ausstellung der quota work permit legt das Department of Home Affairs dann die Kategorie fest, in die der Antragssteller fällt. Anschließend hat der Antragssteller 90 Tage Zeit einen Arbeitsplatz zu finden, der in die vorher festgelegte Kategorie fällt.
2.3 Personen mit außerordentlichen Kenntnissen (unabhängig von den oben genannten und von der Ministerin festgelegten Kategorien) können eine Arbeitsgenehmigung allein aufgrund dieser Fähigkeiten oder Qualifikationen erteilt werden („extraordinary skills permit“). Dies sogar dann, wenn kein konkretes Arbeitsangebot vorliegt.
2.4 Desweiteren gibt es gesonderte Arbeitsgenehmigungen im Falle von Entsendung oder
Versetzung von Arbeitnehmern („intra-company transfer permit“).
2.5 Eine oft unterschätzte Genehmigung ist das sogenannte „corporate permit“, mit dem
Firmen selbst (im Gegensatz zum Arbeitnehmer) unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten können, regelmäßig eine bestimmte Anzahl an Ausländern für bestimmte Positionen einzustellen. Sie müssen begründen, warum der Bedarf an ausländischen Arbeitskräften besteht. Das Innenministerium legt dann nach Absprache mit dem Arbeitsministerium und dem Wirtschaftsministerium die Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte fest, die das Unternehmen anstellen darf. Die eigentliche Genehmigung für den einzelnen Arbeitnehmer unter dem corporate permit ist ohne großen Aufwand für den Arbeitgeber zu erlangen.
3 Arbeit als Selbstständiger
Investoren oder Unternehmer müssen meist das sogenannte „business permit“ beantragen. Dies wurde früher für jeweils 24 Monate ausgestellt. Die neuen Vorschriften nennen keine Maximaldauer. Es bleibt also abzuwarten wie lange die business permits jeweils ausgestellt werden. Wir erwarten keine große Änderung zur vorigen Verwaltungspraxis, so dass mit einer Ausstellung von 2 Jahren zu rechnen ist. Diese Erlaubnis ist unbeschränkt verlängerbar.
Ansonsten hat es in diesem Bereich erhebliche Veränderungen gegeben. War es früher notwendig, dass ein Wirtschaftsprüfer 2 von 7 möglichen Kriterien bestätigt, so muss er nun nur noch den Nachweis der Investitionssumme erbringen.
Ein Wirtschaftsprüfer muss nun nur noch folgendes bestätigen:
- Das Vorhandensein von 2.5 Millionen Rand als Investitionssumme in den Buchwert der Firma,
ODER
- Das Vorhandensein von Sacheinlagen im Werte von 2.5 Millionen Rand als Investition in den Buchwert,
ODER
- Das Vorhandensein von 2 Millionen Rand als Bareinlage und ferner Sacheinlagen in Höhe von 500.000 Rand.
Die Investitionssumme muss bei Antragsstellung noch nicht investiert werden. Allerdings muss diese innerhalb von 24 Monaten investiert und dies auch dem Innenministerium dargestellt werden.
Die Mindestinvestition von 2.5 Millionen Rand kann allerdings herabgesetzt werden. Hierfür muss ein Empfehlungsschreiben des Wirtschaftsministeriums oder aber gezeigt werden, dass das geplante oder schon vorhandene Geschäft sich in einem Wirtschaftszweig befindet, der im nationalen Interesse ist. Diese Wirtschaftszweige sind: IT und Kommunikation, Textilindustrie, Chemieindustrie und Biotechnologie, Verarbeitung von landwirtschaftlichen Gütern, Automobilindustrie, Rohstoffe und Minensektor, Tourismus und Handwerk.
Leider ist der Gesetzgeber nicht von seiner Vorstellung abgerückt, dass mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Dies ist verpflichtend. Bei Antragsstellung muss allerdings nur die schriftliche Verpflichtung abgegeben werden. Die Einstellung von 5 lokalen Kräften muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Desweiteren ist die Einreichung eines ausführlichen business plans erforderlich.
Alle Unternehmer, die in ein bestehendes Unternehmen investieren wollen, müssen ferner mindestens den letzten Jahresabschluss und ggf. den Gesellschaftervertrag vorlegen.
4 Aufenthaltserlaubnis für Rentner
Während unter dem bisherigen Gesetz für Rentner und Pensionäre nur eine Daueraufenthaltsgenehmigung existierte, ist mit der Gesetzesänderung aus 2003 eine befristete Aufenthaltsgenehmigung auch für diese Personen eingeführt worden.
Das „Rentner-permit“ kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren ausgestellt und immer wieder um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden. Der Inhaber dieser Genehmigung darf sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten. Der Mindestaufenthalt von 183 Tagen im Jahr ist also hier nicht einschlägig.
Dem Antragssteller kann es erlaubt werden zu arbeiten, wenn er nachweist, dass kein Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung die Stelle zu füllen bereit, willens und fähig ist.
Der Antragssteller muss folgende finanzielle Mittel nachweisen:
- Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 20 000,
ODER
- Vermögen egal in welcher Höhe, aus dem sich ein monatliches Einkommen von
R 20 000 ergibt.
Das „Rentner-permit“ kann nach derzeitiger Praxis nicht auf den Ehe- oder Lebenspartner des Antragstellers erweitert werden, d.h. die genannten Beträge gelten pro Person. |
B. UNBEFRISTETE GENEHMIGUNGEN (PERMANENT RESIDENCE)
1 Direkte Daueraufenthaltserlaubnis
1.1 Ein Antragssteller, der über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren Inhaber einer
Arbeitsgenehmigung gemäß dem Immigration Act war, kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ihm ein unbefristetes Arbeitsangebot gemacht wird. Diese erstreckt sich auf den Ehe- oder Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahren.
1.2 Eine direkte Daueraufenthaltsgenehmigung wird ebenso Ehe- oder Lebenspartnern von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn die Ehe oder Lebensgemeinschaft seit mindestens 5 Jahren besteht. Wie der einzelne Nachweis über die Dauer der Lebenspartnerschaft in der Praxis auszusehen hat, wird wohl im Einzelfall entschieden werden. Die Lebenspartner müssen jedenfalls eine Versicherung an Eides Statt über die Dauer ihrer Partnerschaft abgeben. Ferner ist ein Nachweis zu erbringen, dass beide Partner zusammen leben.
Wichtig ist, dass eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Gesetzes nur dann besteht, wenn die Partnerschaft entweder zwischen einem südafrikanischen Teil und einem ausländischen Teil geschlossen wurde oder aber im Falle von zwei Ausländern, wenn die Partnerschaft in Südafrika begründet wurde. Darüber hinaus ist es für Ausländer, die sich im Ausland kennen gelernt haben, nur dann möglich eine Lebenspartnerschaft zu begründen, wenn diese offiziell im Heimatland anerkannt wird.
Die Lebenspartnerschaft gilt sowohl für homosexuelle als auch heterosexuelle Paare.
1.3 Kinder von Südafrikanern und Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung, im letzteren Fall nur für Kinder unter 21 Jahre, qualifizieren sich ohne weiteres für die direkte Daueraufenthaltserlaubnis.
2 Daueraufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen
2.1 Grundsätzlich bestehen die meisten Gründe für die Erlangung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung auch bei der Daueraufenthaltsgenehmigung. Im Folgenden wird daher sehr kurz auf die Möglichkeiten eingegangen, da die Voraussetzungen ausführlicher im Kapitel über zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigungen dargestellt sind.
2.2 Einem Antragssteller mit außerordentlichen Fähigkeiten (s.o. unter befristeter Arbeitsgenehmigung) kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden.
2.3 Einem Antragssteller, der
- beabsichtigt, ein Unternehmen aufzubauen,
- der Inhaber einer befristeten business permit ist, oder
- der in ein Unternehmen investieren will,
kann die Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn der zu investierende Mindestbetrag von R 2,5 Millionen durch den Buchwert dieses Unternehmens wiedergegeben wird. Der Mindestbetrag kann von der Behörde auf Empfehlung des Wirtschaftsministeriums oder aber wenn sich das Unternehmen in einem besonderen Wirtschaftszweig befindet, reduziert oder aufgehoben werden. Der Betrag kann in Geld- oder Sacheinlagen erbracht werden.
2.4 Einem Rentner oder Pensionär, der sich in Südafrika zur Ruhe setzen will, kann eine Daueraufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er den Nachweis der folgenden finanziellen Mittel erbringt:
- Entweder ein monatliches Renteneinkommen von R 20 000,
ODER
- Vermögen, aus dem sich ein monatliches Einkommen von R 20 000 ergibt.
2.5 Einem Antragssteller, der Vermögen im Wert von mindestens R 7.5 Millionen nachweist und eine einmalige Gebühr von R 75 000 an die Behörde leistet.
Die unter 2.2 bis 2.4 genannten Daueraufenthaltsgenehmigungen können im gleichen Verfahren auf Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder unter 21 Jahre ausgedehnt werden. In allen anderen Fällen können Ehe- bzw. Lebenspartner sowie Kinder (unter 21 Jahre) des Hauptantragsstellers einen eigenen Antrag stellen, sobald der Hauptantragssteller die Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat. |
C. EXISTIERENDE GENEHMIGUNGEN
Alle unter dem bisherigen Gesetz erteilten Daueraufenthaltsgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit und werden behandelt, als seien sie unter dem neuen Gesetz erteilt worden.
Alle anderen unter dem bisherigen Gesetz erteilten Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, können aber nach Ablauf nur gemäß dem neuen Gesetz verlängert oder erneuert werden. Die Behörde kann davon absehen, einen neuen Antrag zu fordern, oder eine Verlängerung oder Erneuerung unter dem alten Gesetz erlauben, wenn gute Gründe hierfür vorliegen.
Für alle vor der Gesetzesänderung eingereichten Anträge ist die alte Rechtslage entscheidend.
D. POSITIVES
Die neue Version des Gesetzeswerks ist insgesamt sehr viel übersichtlicher und besser durchdacht geworden. Die alten Widersprüche oder Inkonsequenzen wurden fast vollständig abgeschafft. Ferner wurden insbesondere die Verwaltungsvorschriften deutlich verschlankt. Dies führt zu einem transparenten und übersichtlichen Gesetzeswerk, welches wesentlich benutzerfreundlicher ist, als das alte. Es enthält weiterhin ein klar geregeltes Widerspruchsverfahren, das es einem Antragssteller ermöglicht, eine negative Entscheidung überprüfen zu lassen. Ebenso wird der Antragssteller vor Erlass einer negativen Entscheidung benachrichtigt und erhält Gelegenheit, innerhalb von 10 Tagen Stellung zu nehmen.
Die Einwanderungsbehörde hat bemüht zu sein, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines vollständigen Antrags jeglicher Art zu entscheiden. Bei den befristeten Genehmigungen gelingt dies überwiegend und Anträge werden in der Regel innerhalb von 4 – 6 Wochen entschieden, sofern keine Komplikationen auftauchen.
Nach dem neuen Gesetz ist es für enge Familienangehörige von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung einfacher, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sofern sie nicht arbeiten wollen.
E. KOMMENTAR
Bei der Beurteilung der Gesetzesvorschriften ist folgender Hintergrund in Betracht zu ziehen. Südafrika ist eines der Hauptziele für Zuwanderer aus gesamt Afrika und stellt für die meisten Nachbarn mit seinem Rechtsstaat und seiner vergleichsweise gesunden Wirtschaft ein politisches und wirtschaftliches Paradies dar. Dadurch hat Südafrika eine beachtliche Zahl an illegalen Einwanderern zu verzeichnen und es herrscht weiterhin vielfach Korruption und Betrug. Diese Probleme gilt es zu bekämpfen und entsprechend in Gesetzen zu berücksichtigen, ohne nach Herkunftsland oder Hautfarbe der Antragssteller zu diskriminieren.
Die Intention der Einwanderungsgesetze ist daher grundsätzlich, die Türen für legale Einwanderer zu öffnen, um Ressourcen zu sparen, mit denen die illegale Einwanderung bekämpft werden soll. Die Änderung, dass Ehepartner (oder Lebenspartner) nur nach 5 Jahren Ehe eine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen können, ist sicherlich vor diesem Hintergrund zu sehen.
Im Ergebnis gibt es für die meisten Europäer einen legalen Weg, in Südafrika zu bleiben und der gewünschten Tätigkeit nachzugehen. Sicherlich ist die neue Anforderung bei der business permit, mindestens 5 Angestellte innerhalb von 2 Jahren zu schaffen, für manche Investoren eher hinderlich. Allerdings muss man diese Anforderung vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit sehen. Ob sie beibehalten wird, bleibt abzuwarten. Generell gilt, dass die Herausforderung darin besteht, die passende Genehmigung zu finden.
Auf der anderen Seite gibt es strengere Kontrollen – etwa am Arbeitsplatz oder zu Hause - in Bezug auf Verletzungen und Umgehungen der Gesetze. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigungen wird, je nach Länge der Überziehung, mit Strafen von R 1 000 bis R 3 000 geahndet. Ebenso haben Arbeitgeber von Ausländern oder Grundeigentümer mit ausländischen Mietern die Pflicht sich zu vergewissern, dass sich diese Ausländer legal im Land befinden.
Obwohl die Einwanderungsbehörde dazu anhält, Anträge im Heimatland zu stellen und deren Ergebnis dort abzuwarten, besteht laut Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit, innerhalb von Südafrika einen (Änderungs-) Antrag zu stellen, was in den meisten Fällen die unkompliziertere Variante ist. Das bedeutet, dass Ausländer als Besucher einreisen und vor Ort einen Antrag auf eine befristete oder unbefristete Genehmigung stellen können. Allerdings ist zu beachten, dass bei Einreise dennoch in jedem Fall ein Rückflugticket oder eine Kaution verlangt werden wird.
F. HILFE
Wenn Sie weitere Beratung in Bezug auf die für Sie zutreffende Genehmigung oder Unterstützung bei der Vorbereitung, Einreichung und Verfolgung eines Antrags sowie bei dem Dialog mit den Behörden und der praktischen Handhabung benötigen, wenden Sie sich gerne an IBN.
Die Leistungen unserer Immigrationsabteilung umfassen:
- Entwicklung einer abgestimmten Immigrationsstrategie
- Überblick über die beizubringenden Unterlagen
- Enge Überwachung des Zeitrahmens
- Komplettierung der Antragsformulare
- Koordinierung notwendiger Übersetzungsarbeiten
- Gegebenenfalls Erstellen eines Businessplans
- Einholen einer Empfehlung des Wirtschaftsministeriums
- Abstimmung mit zukünftigem Arbeitgeber
- Koordinierung der Anzeigenschaltung
- Entwurf relevanten Schriftverkehrs
- Effiziente Überwachung des Verfahrens
- Dialog mit und lokale Vertretung vor Behörden
Weitere Leistungen von IBN finden Sie auf unserer Webseite www.ibn.co.za.
Dirk Meissner Andreas Krensel
Stellenbosch und Kapstadt, 1. Oktober 2008
Johannesburg
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Kapstadt
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Stellenbosch
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