Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) einen Kinderausweis bzw. einen Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Aufenthaltserlaubnis
EU-Bürger brauchen für einen bis zu 3 Monate dauernden Aufenthalt in Portugal kein Visum. Falls ein längerer als 3 Monate dauernder Aufenthalt geplant ist, muss bei der örtlichen Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Arbeitnehmer benötigen einen Arbeitsvertrag von ihrem zukünftigen Arbeitgeber. Außerdem wird eine Bescheinigung verlangt, warum die Stelle von keinem portugiesischen Bewerber besetzt werden kann.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Ein Nachweis über genügend finanzielle Mittel ist erforderlich.
Studenten
Studenten benötigen für eine Aufenthaltsgenehmigung in Portugal einen Nachweis über genügend vorhandene finanzielle Mittel, eine Garantie für die Rückreise nach vollendetem Studium sowie eine Einschreibebestätigung der Universität.
Rentner
Es wird ein Nachweis über ausreichende Einkünfte, Wohneigentum sowie die Zusicherung einer möglichen Rückreise verlangt.