Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) benötigen einen Kinderausweis bzw. einen Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Aufenthaltserlaubnis
EU-Bürger brauchen für die Niederlande kein Visum. Wenn der Aufenthalt für länger als 3 Monate geplant ist, muss unverzüglich nach Einreise eine Aufenthaltsbewilligung bei der Ausländerpolizei in den Niederlanden beantragt werden. Beim Finanzamt bekommt man weiterhin eine Steuernummer (SoFi-Nummer genannt), die man für die Arbeitsaufnahme benötigt.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig. Für die Aufenthaltserlaubnis ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig. Für die Aufenthaltserlaubnis wird der Nachweis einer Berechtigung wie z.B. ein Handelsregistereintrag verlangt.
Studenten
Für eine Aufenthaltsgenehmigung bedarf es einer Einschreibebestätigung der Universität, eine umfassende Krankenversicherung sowie genügend finanzieller Mittel.
Rentner
Für eine Aufenthaltsgenehmigung bedarf es einer umfassenden Krankenversicherung sowie genügend finanzieller Mittel.