Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild. Weiterhin wird eine Touristenkarte benötigt, die Sie entweder von den diplomatischen Vertretungen Mexikos, von den Fluggesellschaften oder an den Grenzübertrittsstellen erhalten können.
Aufenthaltserlaubnis
Eine Kurzaufenthaltsbewilligung können Sie bei den offiziellen Vertretungen Mexikos in Ihrem Heimatland beantragen. Sie bedarf einer Zustimmung des Innenministeriums Mexikos und erlaubt einen Aufenthalt von maximal 1 Jahr. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist je nach Umständen möglich.
Eine Dauerniederlassungs- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten ist deutlich schwieriger und arbeitsaufwendiger. Vor allem Fachkräfte kommen in den Genuss dieses Visums. Das Visum ist dabei an den Arbeitsgeber und eine bestimmte Tätigkeit gekoppelt. Sind die jeweiligen Anforderungen des Visums nicht mehr erfüllt, muss Mexiko innerhalb von 30 Tagen wieder verlassen werden.
Nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren kann ein Antrag auf dauernde Niederlassungsbewilligung gestellt werden, bei dem die Kopplung an Arbeitgeber bzw. Tätigkeit entfällt.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Selbständige müssen einen hohen Kapitalbesitz vorweisen. Bei einer Unternehmensgründung kann dieser Kapitalbetrag vom Innenministerium reduziert werden.