Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass. Bei Kindern (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) wird ein Kinderausweis bzw. ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils akzeptiert.
Für einen privaten oder geschäftlichen Aufenthalt bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich.
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis kann man bei Familienzusammenführungen, Arbeitsaufnahme oder Investition in Kanada erhalten.
Ein '''Familienzusammenführungsvisum''' (family class visum) können Ehepartner, Verlobte, Eltern, Großeltern, Kinder, Adoptivkinder, unverheiratete Geschwister, Enkel, Neffen und Nichten von kanadischen Staatsbürgern und in Kanada lebenden Personen mit einer permanenten Aufenthaltserlaubnis erhalten. Für dieses Visum müssen die in Kanada lebenden Personen allerdings als Bürge für die Einwanderer auftreten. Von den Bürgen werden ein Mindesteinkommen und eine Übernahme der Bürgschaft für 10 Jahre als Bedingung gefordert.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Bei '''qualifizierten Facharbeitern''' ist die Visumsvergabe nach einem Punktesystem geregelt. Für diverse vorgegebene Eigenschaften (z.B. Bildungsniveau, Arbeitserfahrung, Alter, Sprachfähigkeiten, Arbeitsstelle) erhält man Punkte. Es ist notwendig, eine gewisse Punktegrenze zu erreichen (aktuell 67 von 100 Punkten). Auch das polizeiliche Führungszeugnis und die aktuelle Arbeitsmarktsituation haben Einfluss auf den Ausgang des Visumsverfahrens.
Für die Arbeitserlaubnis benötigen Sie ein Jobangebot einer kanadischen Firma. Durch das HRSDC (Human Resources and Skills Development Canada) wird der Arbeitsmarkt in Kanada überprüft und analysiert, ob ihre Arbeitskraft benötigt wird.
Zur Arbeitsaufnahme wird dann noch eine nationale Versicherungskarte SIN (Social Insurance Number) benötigt, die sie ebenfalls beim HRSDC erhalten.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
'''Unternehmer''' erhalten ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie in Kanada ein Unternehmen durch Kauf, Neugründung oder Investition führen wollen und die entsprechenden Fähigkeiten in der Führung eines Unternehmens besitzen. Bedingungen sind ein Nettovermögen von mindestens 300.000 C$ und die Schaffung mindestens eines Arbeitsplatzes in einem Zeitraum von 3 Jahren.
'''Investoren''' erhalten ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, wenn sie mindestens ein Nettovermögen von 800.000 C$ und entsprechende Geschäftserfahrung nachweisen können. Wichtig ist dabei, dass dieses Vermögen nicht aus Lotteriegewinnen, Erbschaften oder Geschenken, sondern nur aus wirtschaftlichen Transaktionen kommt. Die Hälfte des Vermögens muss in die kanadische Wirtschaft investiert werden.
'''Selbständige''' inkl. Künstler, Artisten, Farmer und Handwerker, müssen generell nachweisen, dass sie die Fähigkeit und das Interesse haben, in Kanada als Selbständige tätig zu werden.
Studenten
Eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhält man generell für alle akademischen und berufsfördernden Programme. Bedingung ist, über genügend finanzielle Mittel für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes zu verfügen.