Submitted by admin on 19. December 2007 - 23:23
Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) einen Kinderausweis bzw. einen Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Aufenthaltserlaubnis
EU-Bürger brauchen für Frankreich kein Visum. Wenn Sie länger als drei Monate in Frankreich bleiben wollen, empfiehlt es sich, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dies ist nicht verpflichtend, kann aber bei längeren Aufenthalten vorteilhaft sein. So erhalten Sie damit z.B. Zugang zu den französischen Staatshilfen wie z.B. Wohnungzuschüsse.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Für EU-Bürger ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Für EU-Bürger ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich.
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