Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Einmalig kann der Aufenthalt um weitere 30 Tage verlängert werden. Für die Einreise wird ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass benötigt. Bei der Einreise erhält man eine Touristenkarte.
Aufenthaltserlaubnis
Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten bedarf es einer Bewilligung.
Das Touristenvisum gestattet einen Aufenthalt von 1 Jahr. Es kann um 1 weiteres Jahr verlängert werden oder in eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden. Für die Beantragung ist der Nachweis über ausreichende Geldmittel, eine Begründung sowie diverse Unterlagen notwendig.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Für ein Arbeitsvisum werden unter anderem der Arbeitsvertrag und eine Einkommensbescheinigung verlangt. Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, an der es in Chile einen Mangel gibt (z.B. Techniker, hochqualifizierte Handwerker, Akademiker) können Sie in Chile ein Einwanderungsvisum erhalten.