Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige brauchen für die Einreise einen gültigen Reisepass. Die Gültigkeit des entsprechenden Dokuments muss noch mindestens 6 Monate betragen. Bei Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) wird ein Kinderausweis bzw. ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils akzeptiert.
Weiterhin wird ein Visum für die Einreise benötigt. Dieses wird in Form einer elektronischen Einreiseerlaubnis (ETA) vergeben und muss vor dem Reiseantritt eingeholt werden. Es ist für touristische Zwecke kostenlos und wird in der Regel gleich vom jeweiligen Reisebüro mitorganisiert. Das Visum berechtigt zu einem 3monatigen Aufenthalt in einem Zeitraum von 12 Monaten.
Aufenthaltserlaubnis
In Australien gibt es eine begrenzte Einwanderungsquote von aktuell 85.000 Personen pro Jahr. Diese Anzahl von zugelassenen Einwanderern unterteilt sich in mehrere Gruppen.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Akademiker mit entsprechender Berufspraxis oder andere hochqualifizierte Arbeitskräfte können ein '''Indepent-Visum''' für unabhängige Einwanderer erhalten. Dieses wird pro Jahr 50.000 mal vergeben.
Personen mit einer guten Ausbildung und entsprechender Arbeitserfahrung, die bei einer australischen Firma einen Job gefunden haben, können ein '''Employer Nomination Visum''' erhalten. Bedingung ist hier aber, dass es keinen australischen Bewerber für diese Stelle gibt. Das Visum wird 6.000 mal pro Jahr vergeben.
Bei besonderen Kenntnissen wird ein '''Business Skills Visum''' erteilt. Bedingungen sind hier Englischkenntnisse, Alter, bisheriger Geschäftserfolg sowie eine Begründung der zukünftigen australischen Firma, die die Stelle anbietet. Dieses Visum wird pro Jahr 7.000 mal verteilt.
Rentner
Personen ab 55 Jahren mit einem transferierbaren Kapital, nachweisbaren Einkommen sowie eigener Krankenversicherung können ein '''Retirement Visum''' beantragen. Dieses ist zunächst 4 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Viele Deutsche, die in Australien leben, stehen irgendwann vor der Entscheidung, den „nächsten Schritt“ zu tun und die Australische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Erfüllt man gewisse formale Voraussetzungen und ist bereit, sich einem relative übersichtlichen Test über Australische Kultur- bzw. Staatsbuergerkunde zu unterziehen, so wird der Australische Pass vermutlich auch für viele Deutsche in greifbare Nähe rücken. Wer sich nun aber voreilig auf den Weg zur Australischen Einwanderungsbehörde macht, um in den Stand eines echten „Aussies“ erhoben zu werden, setzt leicht seine Deutsche Staatsbürgerschaft aufs Spiel. Denn wer nicht spätestens bei Erwerb der Australischen Staatsbürgerschaft eine vom Bundesverwaltungsamt ausgestellte Beibehaltungsurkunde in den Haenden haelt, riskiert, die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Waehrend Australien grundsätzlich keine Probleme mit einer Mehrstaatigkeit seiner Bürger sieht, verlangt das Deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 25 Abs. 2 StAG) eine Genehmigung zur Beibehaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit unter Abwägung privater und öffentlicher Belange (sog. Beibehaltungsgenehmigung). Wie man diese Beibehaltungsgenehmigung erhält bzw. den entsprechenden Beibehaltungsantrag stellt und Australier wird ohne den Deutschen Pass zu verlieren, wird näher beleuchtet auf http://www.doppeltestaatsbuergerschaft.com.au