Bei einem geschlossenen Lizenzvertrag werden sowohl - oftmals zeitlich begrenzt - Nutzungsrechte gewerblicher Schutzrechte wie z.B. Patente oder Gebrauchsmuster als auch nicht geschützte wirtschaftlich nutzbare Kenntnisse oder Erfahrungen gegen Entgelt weitergegeben. Um den Lizenzgeber zu schützen, sind die gegebenen Lizenzen in der Regel durch räumliche, sachliche oder zeitliche Restriktionen eingeschränkt. Weiterhin werden oft Geheimhaltungsklauseln in den Vertrag integriert, um das weitergegebene Wissen zu schützen.
Lizenzen ermöglichen einen gesicherten Ertrag zu geringen Risiken. Über Lizenzpartner können deren Kundenbeziehungen und Markkenntnisse optimal genutzt werden. Probleme kann es jedoch bei der Kontrolle und dem geringen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Lizenznehmers geben. Auch ist die Wahrung von geheimen Unternehmens-Know How nicht immer möglich.