Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige, die mit einem Flugzeug einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Bei einer Einreise über den Landweg benötigen deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen kein Visum.
Für die Einreise wird ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten verlangt. Bedingung ist ein vorhandenes Rückreiseticket.
Ein Touristenvisum ermöglicht einen Aufenthalt von 60 Tagen und kann einmal um weitere 30 Tage verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis
Alle Visumsarten müssen bei der offiziellen thailändischen Vertretung im Heimatland beantragt werden.
Die folgenden Personengruppen können eine '''einjährige Aufenthaltserlaubnis - Non-Immigrantvisum (O)''' - erhalten, die jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden kann:
* Personen mit einem thailändischen Ehepartner
* Rentner, die über 50 Jahre alt sind
'''Lebenslange Aufenthaltsgenehmigungen (Residenzvisum, Dauervisum)''' werden jährlich pro Land maximal 100-mal ausgestellt. Um ein solches Visum zu erhalten, müssen Sie, neben diversen anderen Anforderungen, vor allem drei Jahre in Folge ein Non-Immigrantvisum für ein Jahr besessen haben.
An die jeweiligen Visumsklassen sind weitere Bedingungen geknüpft, die erfüllt werden müssen. Informieren Sie sich darüber zum Beispiel bei einer offiziellen thailändischen Vertretung.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Benötigt wird ein "Non-Immigrant B" Visum. Dieses hat zuerst eine Gültigkeit von 90 Tagen und muss in Thailand verlängert werden. Für die Verlängerung des Visums müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Informieren Sie sich darüber zum Beispiel bei einer offiziellen thailändischen Vertretung.
Studenten
Studenten können die Visumsarten "Non-Immigrant ED" oder "Non-Immigrant RS" beantragen. Diese sind 3 Monate gültig und können auf 1 Jahr verlängert werden.