Auswandern hat verschiedene Gründe. Viele Auswanderer haben aber nur noch eins im Kopf: Bloß weg von hier! Dabei kommt die Klärung wichtiger finanzieller Fragen regelmäßig zu kurz. Neben der finanziellen Absicherung in den ersten Monaten der Auswanderung ist vor allem die Frage nach Versicherungen im Ausland wichtig. Welche privaten Versicherungen auch im Ausland bestand haben und wie es mit der Anwartschaft beispielsweise für Renten- oder Arbeitslosenversicherung verhält, sollte unbedingt im Vorfeld geklärt werden.
Sozialversicherungen
An vorderster Stelle sollte die Absicherung der Gesundheit stehen. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Auswanderer nur versichert bleiben, wenn sie über die Hälfte des Jahres in Deutschland leben. Bei der dauerhaften Verlagerung des Aufenthaltsortes ins Ausland, schützt auch eine Auslandsreiseversicherung vor zusätzlichen Kosten im Krankheitsfall nicht.
Ähnlich verhält es sich bei der Arbeitslosenversicherung. Die Agentur für Arbeit berücksichtigt eine Beschäftigung im Ausland nur, wenn der Antragssteller zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Antragsstellung auf Arbeitslosengeld einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nachgegangen ist. Wer dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gleichermaßen verhält es sich bei der Rentenversicherung. Auch hier gilt ein Anspruch auf Rentenversicherung nur, wenn auch einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nachgegangen wurde.
Für einige Länder gelten Sonderregelungen. Deshalb sollten sich Auswanderer unbedingt vorher bei ihrer Krankenkasse und Rentenversicherung über ihre Ansprüche und Pflichten informieren. Wer mit dem Gedanken spielt, wieder zurückzukommen, hat die Möglichkeit freiwillig in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzuzahlen und behält dadurch seine Ansprüche. Darüber hinaus sollte vor der Auswanderung über eine private Altersvorsorge nachgedacht werden, die unter Umständen preiswerter sein kann, als freiwillige Leistungen zur gesetzlichen Altersvorsorge.
Private Versicherungen
Vor der Auswanderung sollten Auswanderer auch ihre privaten Policen wie etwa für private Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Zusatzpolicen für Kranken- und Pflegevorsorge überprüfen, ob diese überhaupt im Ausland gelten.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollten Auswanderer sich mit ihrem Versicherungsanbieter in Verbindung setzen und nachfragen, ob der Versicherungsschutz auch in der neuen Wahlheimat gilt. Es gibt Anbieter, die den Schutz auch im Ausland gewähren, dann in der Regel aber nur für eine befristete Zeit. Daher wird es unumgänglich sich im Ausland neu zu versichern, da der deutsche Versicherungsschutz dann nur noch eine Überbrückung bis zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in der neuen Wahlheimat darstellt.
Bei der Kündigung der privaten Haftpflichtversicherung können Auswanderer auch in ihrer neuen Heimat von der dreimonatigen Kündigungsfrist Gebrauch machen. Wurde die Haftpflichtversicherung in Deutschland für einen längeren Zeitraum abgeschlossen, ist bei der Kündigung darauf zu achten, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz auch im Ausland gewährt wird. Ist dieser kürzer als die Vertragslaufzeit, kann der Auswanderer die private Haftpflichtversicherung wegen Risikofortfalls vorzeitig kündigen.
Bei der privaten Hausratversicherung sollten sich Auswanderer ebenfalls bei ihrer Versicherung erkundigen, ob der Schutz auch im Ausland gilt. In der Regel jedoch gilt der Versicherungsschutz im Ausland nicht, so dass Auswanderer auch diese Versicherung wegen Risikowegfalls kündigen können. Als Nachweis über die Haushaltsauflösung kann beispielsweise die Auftragsbestätigung des Spediteurs oder die Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts erbracht werden.
Der Kfz-Versicherungsschutz erlischt bei Abmeldung des Autos bei der zuständigen Zulassungsstelle. Trotzdem sollte die Versicherung explizit gekündigt werden, da einige Versicherer den Vertrag nur ruhend stellen, das heißt nicht beenden. Auswanderer sollten außerdem bei ihrer bisherigen Kfz-Versicherung eine Versicherungswechselbestätigung anfordern, um die hier in Deutschland erworbenen Schadensfreiheitsrabatte bei Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung in der neuen Wahlheimat anrechnen lassen zu können.
Quelle: http://www.finanzen.de/haftpflichtversicherung