Einreisebedingungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise entweder einen gültigen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis. Bei Kinder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) wird ein Kinderausweis bzw. ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils akzeptiert.
Aufenthaltserlaubnis
Es gibt 2 Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz: Die Aufenthaltsbewilligungen L-EG (bis zu 1 Jahr) und B-EG (länger als 1 Jahr, Gültigkeit 5 Jahre).
Die '''Kurzaufenthaltsgenehmigung L-EG''' erhalten z.B. Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis zu 12 Monaten sowie nicht aktive Personen wie z.B. Studenten.
Die '''Aufenthaltsgenehmigung B-EG''' erhalten Sie für Arbeitsverträge, die länger als 1 Jahr gültig beziehungsweise unbefristet sind. Hiermit können Sie auch Ihren Job wechseln oder sich selbständig machen. Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.
Beide Aufenthaltsgenehmigungen können verlängert werden. Wenn Sie mit einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich spätestens 8 Tage nach der Ankunft (auf jeden Fall vor Arbeitsantritt) bei Ihrer zuständigen Gemeinde anmelden.
Als finanziell Unabhängiger erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz, wenn Ihr Jahreseinkommen aus Privatvermögen mehr als 30.000€ pro Jahr beträgt.
Arbeitserlaubnis (Angestellt)
Deutsche Staatsbürger dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate zur Arbeitssuche in der Schweiz aufhalten. Mit einem vorhandenen Arbeitsvertrag eines Schweizer Unternehmens können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Arbeitserlaubnis (Selbständig / Investoren)
Um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung als Selbständiger zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen, und dass Sie damit genügend Geld einnehmen, um nie Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen machen zu müssen. Die Höhe dieses geforderten Mindesteinkommens hängt von den jeweiligen Umständen ab. Sollten Sie z.B. eine Familie haben, können Sie von etwa 50.000 Schweizer Franken ausgehen. Es wird von Ihnen nicht erwartet, eine bestimmte Summe Geld zu investieren oder Personal einzustellen.
Sie müssen zuerst eine 6 monatige Probezeit in der Schweiz als Selbständiger absolvieren. Wenn Sie in diesem Zeitrahmen die an das Visum geknüpften Bedingungen erfüllen, erhalten Sie ein B-Visum mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Dieses gibt Ihnen das Recht, sich in der Schweiz niederzulassen, in jeden Kanton umzuziehen, Immobilien zu erwerben und Ihre Erwerbstätigkeit zu ändern.
Studenten
Um als Student eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie an einer Universität oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sein. Mit einer Studenten-Aufenthaltsgenehmigung B können Sie bis zu 15 Stunden in der Woche neben Ihrem Studium arbeiten.
Rentner
Um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz zu erhalten müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel (ca. 50.000 Schweizer Franken pro Jahr) verfügen, um Ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken. In der Schweiz dürfen Sie dann nicht mehr arbeiten. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie den größten Teil des Jahres in der Schweiz verbringen.